Wir allein bestimmen, wo etwas mit unserem Urheberrecht veröffentlicht wird (§§ 12 Abs. 1, 13 UrhG)
Das Vervielfältigungsrecht
(§ 16 UrhG),
das Verbreitungsrecht (§17 UrhG),
und das Ausstellungsrecht
(§18 UrhG)
unterliegt uns, da wir die Urheber der Grafiken sind.
Wir allein dürfen bearbeiten und umgestalten oder bedürfen unserer Einwilligung (§ 23 UrhG)
Wir können ein Nutzungsrecht
für die Grafiken einräumen (§ 31 Abs. 1 UrhG)
Anfrage unter webmaster@prinzenfanpage.com
Wird das Nutzungsrecht
eingeräumt, können wir eine Vergütung verlangen. (§
32 UrhG).
Diese Vergütung
besteht bei uns zumindest darin, dass man uns verlinken muss. Weitere Vergütungen
werden nach Art der Verwendung
bestimmt.
Wer uns nicht nach Erlaubnis
fragt, handelt nach § 33 Abs. 1 KUG
und wir können einen
Antrag auf Strafe nach
§ 33 Abs. 2 KUG
stellen.
Wir erlauben allerdings
frei das Verwenden zu privaten Zwecken. D. h. unser Layout und unsere
Grafiken dürfen
ausschließlich zum Anschauen gespeichert und gedruckt werden
und nicht auf anderen
Internetseiten, per Postweg, per Zeitung, per Zeitschrift, per TV/Video
veröffentlicht werden.
|
© by www.prinzenfanpage.com ® 2007
|